6. Farbe
Zugelassen sind die Farbenschläge schwarz-weiß, blau-weiß, grau-weiß in allen Ab-stufungen hasen-, wild-, dunkel- und eisengrau, thüringerfarbig-weiß, gelb-weiß, ha-vannafarbig-weiß, japanerfarbig weiß, fehfarbig-weiß und chinchillafarbig-weiß. Die Grundfarbe ist rein weiß. Die Zeichnungsbilder sind farbig. Für die Beurteilung der Zeichnungsfarben sind die bei den betreffenden Rassen genannten Forderungen der Farbe maßgebend und sinngemäß anzuwenden. Dies gilt auch für die Zwischen- und Unterfarbe sowie für die Augenfarbe. Die Krallen sind pigmentlos (weiß).


Farbliche Anforderungen der Ausgangsrassen

 

Deckfarbe und Gleichmäßigkeit:
Die Deckfarbe ist satt dunkelbraun und mit gutem Glanz versehen. Je satter die Farbe, desto besser. Die Augen sind braun, leicht rot durchleuchtend, die Krallen dunkelhornfarbig. Die Deckfarbe des gesamtem Körpers, einschließlich Kopf und Ohren, ist gleichmäßig getönt; lediglich die Bauchfarbe ist etwas matter.


 

Unterfarbe:
Die Unterfarbe ist blau und erstreckt sich bis auf den Haarboden. Je satter die Unterfarbe, desto besser.

 

 

Leichte Fehler: Die Beurteilung richtet sich nach den Fehlern, die bei den betreffenden Rassen aufgezeigt sind. Zu beachten sind insbesondere: Leichte Durchsetzung der Zeichnungsfarbe mit weißen oder andersfarbigen Haaren.

Schwere Fehler: Die Beurteilung richtet sich nach den Fehlern, die bei den betreffenden Rassen aufgezeigt sind. Zu beachten sind insbesondere: Stark weiß durchsetzte Zeichnungsfarbe, unreine Farbe. Zweierlei oder andere als zur Deckfarbe passende Augenfarbe; Augenflecke. Pigmentierte oder zweierlei Krallenfarbe.

Quelle: Bewertungsrichtlinien ZDRK- Standard 2004