5. Kopf- und Rumpfzeichnung
Die farbige Kopfzeichnung besteht aus der Backenzeichnung, der Genickzeichnung und den Ohren; sie beginnt über der Stirn unmittelbar an den Ohren, bedeckt beidsei-tig gleichmäßig, kugel- oder
ei-förmig abgerundet die Backen und schließt – wieder nach oben gehend – hinter den Ohren in leichten Rundung ab; sie darf nicht bis an die Mundwinkel und nicht in die Spürhaare hineinreichen. Durch
die farbige Kopfzeich-nung ergibt sich auf der Stirn eine weiße Spitze (Blesse), die nach unten zu beiden Seiten des Kopfes gleichmäßig breiter werdend in deutlichem Abstand an den Augen
vorbeiführt.
Die farbige Rumpfzeichnung bedeckt die hintere Hälfte des Körpers. Die Abgrenzung der hinteren far-bigen Körperhälfte von der vorderen weißen
Rumpfhälfte erfolgt kreis-förmig in der Mitte des Körpers. Die Rumpfzeichnung erfasst außerdem die Hinterläu-fe bis zur Mitte zwischen Sprunggelenk und Ze-hen; durch die ringförmige Abgrenz-ung auf
dem Mittelfuß ergeben sich weiße Manschetten, die vor-dere Hälfte der Läufe erfassen.
Leichte Fehler: Ungleichmäßige oder tiefe Backenzeichnung; leichtes
berühren der Spürhaare; kleine Backenzacken. Etwas knapp hinter den Ohren abschließende oder weit ins Genick hinein-reichende Genickzeichnung. Kleine farbige Einläufer in die Grundfarbe bzw. kleine
weiße Ein-läufer in die farbige Zeichnung. Infolge ungleichmäßiger, tiefer oder hoch reichender Backenzeichnung etwas breite, stumpfe, gezackte oder schmale Blesse. Sehr nahe an den Augen liegende
Blessenabgrenzung. Etwas schiefe oder gezackte Ringzeichnung; etwas weit nach vorne bzw. etwas weit nach hinten versetzte Ringzeichnung. Etwas weit nach vorne bzw. etwas weit nach hinten Abgrenzung
der Hinterlaufzeichnung, d. h. etwas kurze bzw. etwas lange Manschetten. Gezackte oder ungleichmäßige Abgrenzung der Hinterlaufzeichnung.
Schwere Fehler: Gänzlich schiefe, ungleichmäßige Kopfzeichnung; bis in die Mundwinkel oder stark in die Spürhaare reichende Backenzeichnung. Starke, über 3 cm lange farbige Ausläufer
in die Grundfarbe bzw. bis in die Ohrwurzel reichende weiße Einläufer in die Genickzeichnung. Zwischen den Ohren durchgehende Blesse. Ein oder beide Augen erfassende
Blessenabgrenzung. Völlig schiefe Ringzeichnung; Ringzeichnung, die einen oder beide Vorderläufe erfasst bzw. erst
auf den Hinterschenkeln beginnt; zu große Ringzacken ( über 3 cm ). Hinterlaufzeichnung, die einen oder beide Hinterläufe gänzlich bedeckt, d.h. Fehlen einer – oder beider Manschetten. Zu weit nach
vorne bzw. zu weit nach hinten versetzte Abgrenzung der Hinterlaufzeichnung, d.h. zu kurze Manschetten, die nur die Zehen erfassen oder zwischen den Zehen hindurchgehen bzw. zu lange Manschetten, die
das Sprunggelenk erreichen.
Quelle: Bewertungsrichtlinien ZDRK- Standard 2004