1. Gewicht
Normalgewicht über 1,1 bis 1,35 kg. Mindestgewicht 1,0 kg, Höchstgewicht 1,5kg. Die Hermelin sind ausgesprochene Zwergkaninchen. Um einerseits einer allzu in-tensiven Verzwergung vorzubeugen und andererseits den Typus eines Zwergkanin-chens vollendet zu erhalten, gilt als Normalgewicht ausgewachsener Zuchttiere ein solches zwischen 1,1 und 1,35 kg.
2. Körperform, Typ und Bau
Als ausgesprochenes Zwergkaninchen weicht das Hermelin im Typ ganz erheblich von den übrigen Rassen ab. Die Körperform ist gedrungen , walzenförmig, vorne und hinten gleichmäßig breit. Der Rumpf ist kurz und die Hinterpartie gut abgerundet. Die kurzen Läufe sind dem Zwergtyp angepasst. Die Blume ist klein und liegt fest am Körper an. Der Körper der Häsin unterscheidet von dem des Ramm-lers kaum und ist wie der des Rammlers von jeglichem Wammenansatz frei.
3. Fellhaar
Das Fellhaar des Hermelinkaninchens unterscheidet sich in seiner Struktur von dem der anderen Rassen. Es ist kurz und dicht und fühlt sich infolge seiner feinen Struktur etwas weicher an. Die Begrannung ist fein, gleichmäßig und ohne deutlich überstehendes grobes Grannenhaar. Die Ohren sind gut behaart.
4. Kopf
Im Verhältnis zur Kleinheit des Tieres ist der Kopf groß und tritt markant in Erscheinung. Er ist kurz und kräftig, Stirn und Schnauzpartie sind breit (Stirnbreite beim Rammler in Augenhöhe etwa 5,5 cm, bei der Häsin ca. 5 cm). Der Kopf sitzt dicht am Rumpf. Die Augen sind groß und treten etwas hervor. Der Kopf der Häsin tritt ebenfalls markant in Erscheinung; er ist jedoch - v.a. infolge der weniger ausgeprägten Backenbildung - insgesamt etwas feiner.
5. Ohren
Die Ohren sind, der Zwergform entsprechend, relativ kurz, sollen aber dennoch in einem harmonischen Verhältnis zur Größe des Kopfes und des Rumpfes stehen. Als ideal gilt eine Ohrenlänge von ca. 5,5 cm je nach Größenrahmen des Tieres. Die Mindestlänge beträgt 4,5 cm, die Höchstlänge 7 cm. Die Ohren sollen zusam-menstehend, nach oben leicht v-förmig geöffnet getragen werden. Sie sollen, der Zwergrasse entsprechend, kräftig und fest im Gewebe und oben schön abgerundet sein.
7. Pflegezustand (Allgemeines)
Nur in hervorragendem Pflegezustand werden die Tiere zur Bewertung zugelas-sen. Es obliegt deshalb dem Züchter, seine Tiere mit Fleiß und Geschick gebührend vorzubereiten. Hierzu gehören: saubere Läufe, Ohren und Geschlechtspartien, gut beschnittene und reinliche Krallen usw.
Quelle: Bewertungsrichtlinien ZDRK- Standard 2004
Anmerkung: Bei den Farbenzwergen ist die Position 4 und 5 (Kopf + Ohren) in Position 4 zusammengefasst.